Fachagrarwirt Baumpflege

Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege

Mit zunehmenden Umweltbewusstsein spielt die Pflege und Unterhaltung des Grüns und insbesondere der Gehölze in Freianlagen wie Parks, Gärten oder an Straßen eine wichtige Rolle. Weitere Bedeutung erhält der Bereich Baumpflege durch den alten Alleenbestand. Diese Entwicklung erfordert einen Spezialisten, der in der Lage ist, alle den Baum und sein Umfeld betreffende Faktoren abzuschätzen und entsprechende Baumpflegearbeiten einleiten zu können.

Auf einen Blick

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Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c BBiG erfüllt und Folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Forstwirt/Forstwirtin, Gärtner/Gärtnerin oder Landwirt/Landwirtin ODER
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis ODER
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss i.e.S. in der Baumpflege abgeleistet worden sein.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Die Entscheidung über eine solche „Sonderzulassung“ trifft der Prüfungsausschuss.

Deine Aufgaben als Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege

  • Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen: u. a. Bäume botanisch erfassen und ihren Zustand beurteilen und dokumentieren; Schaderreger, Krankheiten, Schäden und deren Ursachen analysieren, bewerten und dokumentieren; Bäume unter Berücksichtigung der Standort- und Pflegeansprüche, der Funktionen sowie der klimatischen Anforderungen verwenden; baumpflegerische Maßnahmen planen, umsetzen und bewerten, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Verkehrssicherheit von Baustellen vorbereiten und durchführen; Pflanzungen beurteilen und Maßnahmen zur Baumumfeldverbesserung planen, umsetzen und bewerten; …
  • Betriebs- und Unternehmensführung: u. a. Rahmenbedingungen und Strukturen von Unternehmen sowie Behörden, die baumpflegerische Arbeiten durchführen, einordnen und beurteilen; Märkte beobachten und bewerten; Unternehmensziele formulieren; Marketingkonzepte entwickeln und umsetzen; Kalkulationen durchführen; Ausschreibungs- und Vergabearten unterscheiden, Ausschreibungen und Angebote erstellen und prüfen; Verträge abschließen; …
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement: u.a. Vorgaben des Arbeits- und Sozialrechts umsetzen; Konzepte der Mitarbeiterführung und der Personalplanung anwenden; Mitarbeiter auswählen, einstellen und einarbeiten, anleiten und motivieren, qualifizieren und fördern; Teamarbeit unterstützen und fördern; Konzepte und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz planen und umsetzen.
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Broschüre FAW Baumpflege

Bildungseinrichtungen

Baden-Württemberg

Heidelberg
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau

Bayern

Veitshöchheim
Staatliche Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim
Staatliche Meister- und Technikerschule
Nürnberg
Die Baumgenossen eG
Nürnberg
Nürnberger Schule

Berlin

Berlin
Peter-Lenné-Schule, OSZ Natur und Umwelt

Brandenburg

Großbeeren
Lehranstalt für Gartenbau und Floristik Großbeeren e. V.

Hamburg

Hamburg
Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e. V.

Niedersachsen

Hannover
Berufsbildende Schulen der Region Hannover
Justus-von-Liebig-Schule

Nordrhein-Westfalen

Köln
Die Baumgenossen eG

Zur Vorbereitung auf die Prüfung weist die „Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung" eine Regelvorbereitungszeit von 1200 h aus.
Bundesweit sind verschiedene öffentliche und privatwirtschaftliche Anbieter von Vorbereitungskursen aktiv. Die Liste der oben genannten Bildungseinrichtungen ist nicht abschließend. Hinweise zu weiteren Anbietern nehmen wir gerne auf.
Verantwortlich für die Zulassungsverfahren und die Durchführung der Prüfungen ist jeweils die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der/die Kandidat/in wohnt, arbeitet und/oder einen Vorbereitungskurs absolviert.

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